• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    17.02.2020
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayern Digital Radio GmbH
  • GZ
    KOA 1.004/20-002

Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 8B“ (Multiplex-Plattform „Allgäu“) und „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 7A“ (Multiplex-Plattform „Voralpen“)

Die KommAustria hat der Bayern Digital Radio GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblätter beschriebenen Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 8B“ (Beilage 1.) zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „Allgäu“ und „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 7A“ (Beilage 2.) zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „Voralpen“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen