• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    27.06.2018
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/18-006

Zuteilung von Übertragungskapazitäten am Standort "POYSDORF 2 (Pfarrkirche Poysdorf) mit den Frequenzen 89,1 MHz (Radio Niederösterreich), 91,2 MHz (Ö3) und 96,0 MHz (Ö1)

Dem Österreichischen Rundfunk wurden gemäß §§ 74 Abs. 1, 81 Abs. 2 und 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G die in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten am Standort POYSDORF 2 (Pfarrkirche Poysdorf) zugeordnet sowie die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlagen, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab 28.09.2018, erteilt. Die beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 3) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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