• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    05.07.2022
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayern Digital Radio GmbH
  • GZ
    KOA 4.501/22-003

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 07A“

Die KommAustria hat der Bayern Digital Radio GmbH gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 07A“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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