Die KommAustria hat der DORF TV GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „dorf tv“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Großraum Linz“ für die Dauer von zehn Jahren ab 01.04.2020 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF