Die KommAustria hat der SwissMediaCast AG gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 und § 120 TKG 2003 die Änderung der mit Bescheid der KommAustria vom 28.06.2016, KOA 1.004/16-003, erteilten Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 9B“ bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G