Über Antrag der ProSieben Austria GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 06.10.2003, KOA 2.100/03-37, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wird gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend genehmigt, dass das bestehende Programm ab 16.04.2004 auf die Anzahl von zwei Fensterprogrammen erhöht wird sowie deren zeitlicher Umfang auf täglich bis zu 60 Minuten ausgeweitet wird und die Veranstaltung eines Fensterprogramms auch im Rahmen des Mantelprogramms "Kabel 1" stattfindet.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA