Die KommAustria hat der RTV Regionalfernsehen GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung weiter Teile des Bundeslandes Oberösterreich für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die nachfolgenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
KREMSMUENSTER (Gusterberg) Kanal 53
MOLLN Kanal 53
S PETER Kanal 53
STEYR 5 (Damberg) Kanal 53
SCHLIERBACH Kanal 53
WAIDHOFEN YB 2 Kanal 53
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA