Über Antrag der Franz Ressel Handels GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 24.09.2004, KOA 2.100/04-79, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wurde die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend, dass das bestehende Programm der Kanäle INXTC-TV, X-PLUS TV sowie EUROTIC-TV von einem acht Stunden Programm, welches drei mal pro Tag wiederholt wird, auf ein 24- Stunden Programm umgestellt wird, gemäß § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) genehmigt. Der Bescheid ist rechtkräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA