Über Anzeige der AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH wurde gemäß § 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Änderung der Programmdauer des Programms "BCC TV 2" auf die Zeit von 10:00 bis 02:00 Uhr genehmigt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA