Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 25.08.2011, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "VILLGRATEN 3 (Außervillgraten) 89,8 MHz, 98,2 MHz, 92,4 MHz, 88,3 MHz, 95,1 MHz, 99,7 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G