Die KommAustria hat gemäß § 38b Abs. 1 ORF-G festgestellt, dass der ORF dadurch, dass er am 08.04.2014 im Zuge der von ca. 19:00 Uhr bis ca. 19:19 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 Kärnten ausgestrahlten Sendung „Kärnten Heute“ durch
1. Ausstrahlung von Sponsorhinweisen für „Ranacher“ (ca. 19:17 Uhr und ca. 19:19 Uhr), „Kärntner Konditoren“ (ca. 19:17 Uhr), „Otto Graf“ (ca. 19:19 Uhr) und „Natursteine Bogensperger“ (ca. 19:19 Uhr) jeweils § 17 Abs. 3 ORF-G verletzt hat, wonach Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information nicht finanziell unterstützt werden dürfen, sowie durch
2. Ausstrahlung der Sponsorhinweise für „Ranacher“ (ca. 19:17 Uhr) und „Kärntner Konditoren“ (ca. 19:17 Uhr) jeweils § 17 Abs. 1 Z 2 Satz 2 ORF-G verletzt hat, wonach Sponsorhinweise während einer Sendung unzulässig sind, sowie durch
3. Ausstrahlung des Sponsorhinweises für „Sonja Kleindienst ausgestattet von [Logo] Otto Graf“ (ca. 19.19 Uhr) § 13 Abs. 2 ORF-G verletzt hat, wonach in der kommerziellen Kommunikation keine Personen auftreten dürfen, die regelmäßig Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen vorstellen
einen wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von insgesamt EUR 1.539,40,- erlangt hat. Dieser wird gemäß § 38b Abs. 1 letzter Satz ORF-G für abgeschöpft erklärt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G