• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    17.12.2018
  • Unterkategorie
    RDS-PI Codes
  • Partei(en)
    Welle 1 Oberösterreich GmbH
  • GZ
    KOA 1.374/18-003

Fernmelderechtliche Änderung betreffend neue RDS-PI-Codes

Die KommAustria hat über Anzeige der Welle 1 Oberösterreich GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2017, KOA 1.374/17-010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 T TKG 2003 dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden RDS-PI-Codes der RDS-PI-Code „A759“ für sämtliche Funkanlagen vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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