Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen in der Zeit von 20.10.2014 bis 31.10.2014 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "S POELTEN 2 (Schildberg) 93,2 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA