Der MEC Sport und Entertainment GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten EUTELSAT Hot Bird TM 3, Transponder 78, 13° Ost, verbreiteten Fernsehprogramms für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt.
Das Programm ist ein überwiegend eigengestaltetes 24-Stunden-Spartenprogramm unter dem Namen "RaceON TV" und umfasst im wesentlichen Live-Übertragungen und Aufzeichnungen von Pferderennen sowie Kommentare, Vorberichterstattung und Hintergrundberichte zu Pferderennen. Das Programm wird verschlüsselt ausgestrahlt und soll als Abonnementfernsehen auf Pferderennbahnen, in Sportcafes, Wettannahmestellen etc., nicht jedoch in Privathaushalten empfangbar sein. Es enthält weiters ein Teletextangebot.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA