Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 18.11.2015, 00:00 Uhr, bis 20.11.2015, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "LUSTENAU (Dammstraße) 90,0 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G