• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    18.03.2005
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH
  • GZ
    KOA 1.214/05-003

Zuordnung der Übertragungskapazität "Lind im Drautal 102,3 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes "Spittal an der Drau"

Der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Übertragungskapazität „LIND DRAUTAL 102,3 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Spittal an der Drau“ zugeordnet.
Da nach erfolgter Ausschreibung keine weiteren Anträge gestellt wurden, war nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen kein Auswahlverfahren durchzuführen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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