1. Der RTG Radio Technikum GmbH wurde gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Radio Technikum“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
2. Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wurde gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 28.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet.
3. Das genehmigte Programm „Radio Technikum“ ist ein 24-Stunden Programm. Es umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes Musikprogramm im AC-Format mit einem Fokus auf „Classic Hits“. Das Wortprogramm umfasst von Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 21:00 Uhr zur vollen Stunde neben Nachrichten die von der Radio Arabella GmbH übernommen werden, einen aktuellen Wetterbericht. Daneben ist von Montag bis Freitag ein zwei-stündiges Wortprogramm mit technisch-naturwissenschaftlichen Beiträgen geplant.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA