• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    11.12.2018
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    DORF TV GmbH
  • GZ
    KOA 4.415/18-013

Genehmigung der Weiterverbreitung des Programms „dorf tv“

Die KommAustria hat über Anzeige der DORF TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.03.2010, KOA 4.415/10-001, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „dorf tv“ über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – weite Teile des Bundeslandes Oberösterreich) gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend geändert und genehmigt, dass das Programm „dorf tv“ in SD beginnend mit 25.12.2018 über die Multiplex-Plattform „MUX C – Großraum Linz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) weiterverbreitet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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