"Der Radio Event GmbH (FN 205120y beim LG Innsbruck) wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Teins“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 17.10.2012, KOA 4.233/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Unterinntal und Wipptal“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm „Teins“ ist ein unverschlüsselt im Transportmodell ausgestrahltes 24 Stunden Vollprogramm mit einem starken lokalen Bezug zu Tirol – in Hinsicht auf Musik, Kultur und Brauchtum. Bei „Teins“ handelt es sich demnach um ein Tiroler Heimatfernsehen. Der Anteil an Eigenproduktionen beträgt 80 Prozent."
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA