Die KommAustria hat der Koproduktionshaus Wien GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-GiVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 24.10.2015 bis zum 01.11.2015 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Autoballett“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „WIEN ST MARX 100,5 MHz“ umfasst das
Versorgungsgebiet Teile der Bundeshauptstadt Wien. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das bewilligte Programm, das die von 30.10.2015 bis 01.11.2015 stattfindende Veranstaltung „Autoballett“ begleitet, ermöglicht es dem Publikum der Theaterperformance „Autoballett“, welches im Rahmen der Aufführung in Kraftfahrzeugen von Protagonisten vom Theater brut am Karlsplatz zur Aufführungsstätte in den Rinderhallen St. Marx gefahren wird, während der Fahrt live vorgetragene Texte sowie Interviews mit bereits an der Aufführungsstätte befindlichen Gästen zu hören. Inhaltlich werden die Themen Stadt, Verkehr, Automobil, Freiheit, der Ort Neu Marx (Reflexion über die Veränderung des Ortes, was war hier, was ist hier derzeit und was sind die Pläne für das Areal) behandelt und der Frage nach der Verantwortung für kommende Generationen nachgegangen. Musikelemente werden live eingespielt. Das Programm wird ausschließlich während der Proben und Aufführungen ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA