Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „IMST 3 - Osterstein Arzl 100,3 MHz“, „LANDECK 3 - Krahberg 107,6 MHz“, „HAIMING - Haiminger Alm 102,0 MHz“, und „KOEFLACH 2 - Gößnitzberg 105,8 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G