Gemäß § 25 Abs. 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz hat die KommAustria festgestellt, dass mit der Aufnahme des bereits über UKW und Satellit verbreiteten vom Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung veranstalteten Programms „Radio Maria“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA