Der Steiermark 1 TV GmbH & CO KG wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform (MUX C Steiermark Ost) der WESTSTEIRISCHE KABEL-TV GesmbH (gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 15.06.2009, GZ 611.196/0003-BKS/2009) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Es wurde ein unverschlüsselt ausgestrahltes 24 Stunden Programm genehmigt („Steiermark 1“), das regionale Beiträge aus der Steiermark beinhaltet. Geplant sind neben Magazinen, die unter anderem die Themen Sport, Kultur und Politik umfassen, Dokumentationen, Firmenportraits, Diskussionen, Talk-Sendungen und Live-Übertragungen. Das fast zur Gänze eigengestaltete Programm wird alle zwei Stunden wiederholt, wobei von Montag bis Freitag im Umfang jeweils 15 Minuten neu produziert und in das Programm eingefügt wird.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA