Die KommAustria hat der Penteras Holding GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 108, Frequenz 12.552, vertikal verbreiteten Fernsehprogramms namens „EUROTIC-TV Deutsch“ für die Dauer von zehn Jahren ab 01.02.2012 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G