Die KommAustria hat Ursula Parzer-Hofer gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms "STV 1 Regional TV Bad Ischl" über die Herrn Christian Parzer mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.217/16-003, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform "MUX C (Bad Ischl und Wolfgangsee)" für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
„STV 1 Regional TV Bad Ischl“ ist ein im Wesentlichen eigengestaltetes Lokalprogramm, das lokal- und regionalspezifische Berichterstattung über politische Themen, Kulturberichterstattung, aktuelle lokale Themen, lokalen Sport sowie Veranstaltungshinweise und Freizeittipps aus dem Verbreitungsgebiet beinhaltet. Das Programm ist ein unverschlüsselt ausgestrahltes Wochenprogramm, das 24 Stunden (ein bis zwei Stunden Programm in Rotation) täglich gesendet wird. Der Sendungswechsel erfolgt jeden Dienstag um 17:00 Uhr.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF