Die KommAustria hat über Anzeige des RTV Regionalfernsehen e.U., Inhaber der mit Bescheid der KommAustria vom 12.12.2019, KOA 4.415/19-003, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „RTV“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „RTV“ des RTV Regionalfernsehen e.U. ab 08.01.2024 wie folgt gesendet werden darf:
Das Programm ist ein regionales, unverschlüsselt ausgestrahltes 24-Stunden-Fernsehprogramm, das tagesaktuelle Nachrichten und Talksendungen von regionaler Relevanz sowie lokale und regionale Informationen aus weiten Teilen Oberösterreichs insbesondere aus den Bereichen Gesellschaft, Kunst, Kultur, Brauchtum, Wirtschaft, Politik, Sport und Soziales beinhaltet. Das Programm besteht aus einem 30 bis 90 Minuten langen Sendungsblock, welcher Montag bis Freitag um 18 Uhr aktualisiert und jeweils 24 Stunden in Rotation ausgestrahlt wird. Von Samstag bis Montag werden alle wesentlichen Programminhalte der Kalenderwoche wiederholt und gegebenenfalls um einzelne Sendungselemente, wie beispielsweise zusätzliche Talksendungen oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen, ergänzt. Zu einzelnen Anlässen werden Veranstaltungen als Livesendung übertragen. Der Anteil an Eigenproduktionen beträgt mindestens 80 %. Als Fremdproduktionen werden beispielsweise Motor TV Magazin, Gesundheitsmagazin, Pressemitteilungen, PR Magazine, Spielfilme und Dokus regionaler Herkunft und regionaler Inhalte sowie Tourismus-Filme ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA