Auf Antrag der BELAGRO MEDIEN UND HANDEL GmbH wurden folgende Änderungen von Satellitenzulassungen nach § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) genehmigt:
- Die tägliche Programmdauer des Programms Volksmusik-TV (Zulassung vom 17.02.2006, KOA 2.100/06-004) beträgt 12 Stunden und das Programm wird in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr verschlüsselt ausgestrahlt.
- Das Programm Lifestyle-TV (Zulassung vom 17.07.2006, KOA 2.100/06-037) wird in Auto-Moto-TV umbenannt und täglich von 18:00 bis 06:00 Uhr verschlüsselt über den Satelliten ASTRA 23,5° Ost, Transponder B1, ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA