Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG, gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Hutchison Drei Austria GmbH als Anbieterin der Web-TVs „Altair im Sternenland“, „Anal Total!“, „Babaloos“, „Bob & Margaret“, „Der Prinz von Atlantis“, „Die Hydronauten“, „Die Legende der Elfen“, „Die Robinsons“, „Enid Blyton“, „Ivanhoe“, „Jasper“, „Mission Odyssey“, „Pocket Dragons“, „Porn King“, „Rescue Heroes“, „Squirting TV“, „Urmel“, „3Film“, „100% echter Sex“, „18 years and fucking TV“, „3Live“, „Anal Spaß“, „Black Beauty“, „Club Jenna“, „Cosmo & Wanda“, „Fetish Extreme“, „Fick Freundinnen“, „Gang Bang“, „Hello Titty“, „HT1“, „Inflagranti“, „Istambul Live Sex“, „Landmaus & Stadtmaus“, „Mango TV“, „MannOMann“, „MILF Cruizer“, „Mission Zeitreise“, „Österreich Privat“, „Playboy Lifestyle“, „Porn Paradise“, „Porn Star“, „Private TV“, „Pussy TV“, „Resi auf der Alm TV“, „Roboroach“, „Schwule Buben“, „Shortz“, „Streng ab 18“, „Tales from the Cryptkeeper“ und „World of Hentai“ die Bestimmung des § 9 Abs. 4 AMD-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2017 bis zum 31.12.2017 keine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten erfolgt ist.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Dr. Susanne Lackner
Wien, am 26. Juni 2018
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA