1. Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 wird der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. für den Zeitraum von 12.09.2018 bis 13.09.2018 der geänderte Betrieb der Funkanlage „SEMMERING 2 (Hirschenkogel) 107,9 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA