Über Antrag der ProSieben Austria GmbH wird gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über digitalen Satelliten verbreiteten Programms dahingehend genehmigt, dass das in den Mantelprogrammen „ProSieben“ und „Kabel 1“ ausgestrahlte Fensterprogramm ab 01.07.2005 um zwei weitere Programmfenster im Ausmaß von 330 Minuten pro Tag erweitert wird.
Ein Programmfenster im Ausmaß von 210 Minuten pro Tag besteht aus einem Morgenprogramm, das montags bis freitags ausgestrahlt wird. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden Informations- Unterhaltungs- und Talk-Elemente. Das zweite Programmfenster im Ausmaß von 120 Minuten pro Tag besteht aus einem Quiz-orientierten Programm, das in der Nacht ausgestrahlt wird. Es handelt sich um eine interaktive Quiz-Sendung, bei der es um Wissen und Geschicklichkeit geht und bei der die Zuseher live via Telefon mitspielen können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA