Die KommAustria hat über Anzeige der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.10.2013, KOA 2.135/13-011, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.10.2018, KOA 2.150/18-023, erteilten Zulassung des Satellitenfernsehprogramms „TV1“ (zuvor „BTV“) über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 12,663 GHz, gemäß § 6 Abs. 1 und 3AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH ab 01.01.2021 täglich von 08:30 bis 13:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr, 18:30 bis 23:00 Uhr und 23:30 bis 08:00 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA