Der Hit FM Privatradio GmbH wurde für die Dauer von zehn Jahren ab 01.04.2008 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk für das Versorgungsgebiet "Bezirk St. Pölten" erteilt. Dazu wurde die Übertragungskapazität "S POELTEN 2 (Schildberg) 100,8 MHz" zugeordnet.
Das Programm „Hit FM St. Pölten“ umfasst ein überwiegend eigengestaltetes lokal ausgerichtetes 24 Stunden Vollprogramm für die Kernzielgruppe der 10 bis 39 Jährigen. Das Musikprogramm ist im Euro Hot Adult Contemporary (Euro Hot AC) Format gestaltet und setzt sich aus aktuellen Charthits sowie populären Hits von den 1990er Jahren bis heute zusammen. Es umfasst im Wesentlichen die Genres Pop, Pop-Rock, Dance-Pop, Rock und Black und berücksichtigt zudem österreichische Musik. Der Wortanteil beinhaltet neben regelmäßigen internationalen und nationalen Nachrichten insbesondere lokale Nachrichten, Servicemeldungen (Wetter, Verkehr) sowie Berichte über Ereignisse aus St. Pölten und den angrenzenden Regionen, insbesondere aus den Bereichen Chronik, Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur.
Die Anträge der Antenne Österreich GmbH und der Radio Arabella GmbH. auf Erweiterung bzw. Verbesserung ihrer Versorgungsgebiete in Wien wurden abgewiesen, der Antrag der Antenne Österreich GmbH auf Erteilung einer Zulassung im ausgeschriebenen Gebiet wurde im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 21.04.2008, GZ 611.060/0003-BKS/2008, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen und den erstinstanzlichen Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA