Auf Antrag der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Tiefenbachstraße 4, A-9546 Bad Kleinkirchheim, wird die dieser mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 02.12.2009, KOA 4.218/09.003, erteilte Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 dahingehend geändert, dass die darin enthaltene Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der folgenden Funkanlage nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes gilt:
10K100. „VILLACH 3 (Gerlitzen Steinhaus) Kanal 43“ (Beilage 10K100c)
Das beiliegende geänderte technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G