Der Deep Space Media GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung von zwei über den Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 92, digital verbreiteten Fernsehprogrammen („Gratis Hot TV“ und „Top & Hot TV“) sowie von einem über den Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 113, digital verbreiteten Fernsehprogramm („Manneskraft TV“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Republik Österreich.
Die Programme sind unverschlüsselt ausgestrahlte Teleshopping-Spartenprogramme in Form von „Slide-Show-Channels“, in denen 24 Stunden täglich direkte Angebote für die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt, insbesondere die Inanspruchnahme von Anruf- und SMS-Mehrwertdiensten, beworben werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA