Dem Freiem Radio Salzkammergut - Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (Freies Radio Salzkammergut) wurde die Übertragungskapazität „EBENSEE – Rindbach 106,00 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet „Salzkammergut“ zugeordnet.
Die Zuordnung konnte antragsgemäß erfolgen, da im Verfahren nach § 12 Abs. 4 PrR-G kein Gegenantrag gestellt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA