• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    10.11.2017
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
  • GZ
    KOA 1.950/17-059

Zurückweisung einer Anzgeige gemäß § 9 Abs.7 Z 1 AMD-G

Die KommAustria hat die Anzeige der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG vom 27.07.2017, ergänzt mit Schreiben vom 20.09.2017, betreffend das Angebot „Newssektion (Newsservice)“ als Teilangebot von „Telebanking Pro“ im Rahmen der Online-Plattform https://www.sparkasse.at/erstebank/unternehmen gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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