• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    23.03.2016
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    ERF Medien Österreich GmbH
  • GZ
    KOA 1.920/16-002

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualiserung von Mediendiensten

Die KommAustria stellte im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG, gemäß §§ 24 und 25 Abs. 1 PrR-G fest, dass die ERF Medien Österreich GmbH, als Veranstalterin der Kabelhörfunkprogramme „ERF Plus Österreich“ und „NOW Radio“ die Bestimmung des § 6a Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2015 bis zum 31.12.2015 keine Aktualisierung der in § 6a Abs. 2 PrR-G genannten Daten erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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