• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    12.02.2014
  • Unterkategorie
    Wirtschaftliche Aufsicht ORF
  • Partei(en)
    ORF
  • GZ
    KOA 10.500/14-001

Vorschreibung des Vergütungsbedarfs der Prüfungskommission

Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 7 bis 9 ORF-G, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 169/2013, wird dem Österreichischen Rundfunk der Vergütungsbedarf der Prüfungskommission für die im Zeitraum von Juli bis November 2013 erbrachten Leistungen im Bereich der Gebarungskontrolle 2012 gemäß § 40 Abs. 3 ORF-G vorgeschrieben und diesem aufgetragen, diesen Betrag binnen zwei Wochen auf das Konto der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) zu überweisen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Durch die Anonymisierung entspricht das veröffentlichte Dokument nicht dem Original


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