Der ATV Privatfernseh-GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX A“ der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) für die Dauer von zehn Jahren ab 26.10.2006 erteilt.
Es wurde ein familienorientiertes, auf Österreich fokussiertes 24-Stunden-Vollprogramm mit Beiträgen aus den Genres Nachrichten, Magazine, Live-Events, Talks, Diskussionen und Kontroversen, Shows, Filme, Serien, Cartoons und Dokumentationen genehmigt. Die Zulassung wurde unter der Auflage erteilt, dass das Programm einen Eigenproduktionsanteil von zumindest 20 % zu enthalten hat.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA