• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    10.07.2003
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    anonym
  • GZ
    KOA 1.193/03-27

Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung einer Hörfunk-Zulassung wegen Nichtbefolgung eines Mängelbehebungsauftrages

Der Antrag auf Zulassung zur Veranstaltung von analogem terrestrischem Hörfunk gemäß § 5 PrR-G wurde von der KommAustria gemäß § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen, nachdem der Antragsteller den Mängelbehebungsauftrag nicht erfüllt hat. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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