• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    09.03.2022
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.073/22-001

Zurück- bzw. Abweisung einer Beschwerde gegen den ORF

Die KommAustria hat die Beschwerde wegen der Übertragung des Bundestags der Jungen ÖVP im Online-Angebot „TVthek.ORF.at“ als Livestream am 15.05.2021 ab 16:00 Uhr und der Bereitstellung als Video on Demand von 15.05.2021 bis 22.05.2021

1. soweit diese eine Verletzung des Objektivitätsgebotes gemäß § 4 Abs. 5 Z 1 und 3 sowie § 10 Abs. 5 ORF-G geltend macht

1.1. hinsichtlich des am 15.05.2021 übertragenen Livestreams gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 36 Abs. 3 ORF-G als verspätet zurückgewiesen, und

1.2. hinsichtlich des am 15.05.2021 und am 16.05.2021 zum Abruf bereitgestellten Video on Demand gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 36 Abs. 3 ORF-G als verspätet zurückgewiesen;

1.3. hinsichtlich des im Zeitraum vom 17.05.2021 bis zum 22.05.2021 zum Abruf bereitgestellten Video on Demand gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 37 iVm § 4 Abs. 5 Z 1 und 3 sowie § 10 Abs. 5 ORF-G als unbegründet abgewiesen;

2. soweit diese eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Z 1 und 9 ORF-G geltend macht, gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 3 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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