Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 13.06.2012, KOA 2.135/12-011, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 22.09.2021, KOA 2.155/21-005, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Fashion TV“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G den Wechsel des zur Programmverbreitung genutzten Satelliten auf EUTELSAT Hot Bird 13E, 13° Ost, Polarisation vertikal, Transponder 84, Frequenz 12.379,60 MHz für SD, HD und UHD-Verbreitung für die Dauer der aufrechten Zulassung beginnend mit 01.05.2022 genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA