Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der Melodie Express GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.08.2012, KOA 2.135/12-018, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.04.2018, KOA 2.150/18-004, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Melodie TV“ über den Satelliten ASTRA 1 KR, 19,2° Ost, Transponder 1.003, Frequenz 11.244 MHz gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G den Wechsel des zur Programmverbreitung genutzten Satelliten auf ASTRA 1KR 19,2° Ost, Transponder: 1.005, Frequenz: 11.273 MHz für die Dauer der aufrechten Zulassung genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA