Auf Antrag der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 16.01.2014, KOA 1.378/13-026, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung auf den Standort „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ bewilligt wurde.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G