Auf Antrag der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 16.01.2014, KOA 1.378/13-026, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung auf den Standort „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ bewilligt wurde.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA