Die KommAustria hat der Telenet Systems GmbH gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie § 4 MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX C 2018 – MUX-AG-V MUX C 2018 vom 17.01.2018, KOA 4.210/18-002, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Region Außerfern“ erteilt.
Die Zulassung umfasst nach Maßgabe von Spruchpunkt 5. die Versorgung von großen Teilen des Tiroler Bezirks Reutte in der Region Außerfern unter Nutzung von Kanal 23.
Die Zulassung wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA