• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    19.03.2004
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Antenne Kärnten - Regionalradio GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 1.213/04-06

Zuordnung der Übertragungskapazität "GMÜND (Schloßbichl) 95,7 MHz" zur Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet "Kärnten"

Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "GMÜND (Schloßbichl) 95,7 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 2 PR-G iVm § 12 Abs 1 PrR-G der Antenne Kärnten - Regionalradio GmbH & Co KG zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Kärnten" zugeordnet.
Im Rahmen dieses Verfahrens war zu entscheiden, ob eine Zuordnung der verfahrensgegenständlichen Übertragungskapazität zur Verbesserung der Versorgung in einem bestehenden Versorgungsgebiet (Antrag der Antenne Kärnten - Regionalradio GmbH & Co KG ) oder zur Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes bzw. Erweiterung eines bestehenden Versorgungsgebietes (Anträge der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. und der Radio Villach Privatradio GmbH) herangezogen werden soll. Gemäß § 10 Abs 1 PrR-G geniest die Verbesserung der Versorgung in einem bestehenden Versorgungsgebiet Vorrang vor einer Erweiterung oder der Neuschaffung eines Versorgungsgebietes. Die Übertragungskapazität war daher der Antenne Kärnten - Regionalradio GmbH & Co KG zuzuordnen.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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