Der Deep Space Media GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung von fünf über den Satelliten Eutelsat Hotbird 6, 13° Ost, Transponder 125, digital verbreiteten Fernsehprogrammen („Multi Channel 1“, „Multi Channel 3“, „Multi Mobile“, „Multi Info“ und „Entertainment Interactive“) sowie vier über den Satelliten Eutelsat Hotbird 6, 13° Ost, Transponder 155, digital verbreiteten Fernsehprogrammen („Multi Channel 2“, „Multi Mobile 2“, „Info Interactive“ und „Interactive Live“) für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Republik Österreich.
Die Programme sind unverschlüsselt ausgestrahlte Teleshopping-Spartenprogramme („Slide-Show-Channels“), in denen 24 Stunden täglich direkte Angebote für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt beworben werden. Die Angebote betreffen vorwiegend den Erotikbereich und umfassen insbesondere die Inanspruch-nahme von Dienstleistungen für Mobiltelefone oder PCs (zB Bezug von Vi-deos, Fotos und Klingeltönen; Teilnahme an Chats; Anhören von „Recor-ded Programs“ wie erotische Geschichten; Zusendung von Informationen per SMS) sowie die Präsentation von Waren (zB DVDs, CDs und Bücher) zum Erwerb mittels Telefon oder Internet.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA