Dem Verein „Freies Radio Innsbruck FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung“, Egger Lienz Straße 20, 6020 Innsbruck, wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 5 iVm § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 17.11.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innsbruck 105,9 MHz“ erteilt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA