• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    15.11.2019
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 11.500/19-011

Auskunftsverweigerung betreffend "Informationskampagne zur HD-Umstellung"

Die KommAustria hat gemäß § iVm 4 §§ 1 bis 3 AuskunftspflichtG sowie Art. 20 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass die begehrte Auskunft dem Anspruch auf Auskunftserteilung nicht unterliegt und die Auskunft daher nicht erteilt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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