Über Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-014, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „ProSieben Maxx Austria“ über den Satelliten ASTRA 1KR 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 3 AMD-G die Änderung des Programms folgendermaßen genehmigt:
Es handelt sich um ein Fensterprogramm im deutschen Rahmenprogramm „ProSieben MAXX“.
In dem Fensterprogramm wird von Montag bis Freitag von 19:29 bis 19:30 Uhr sowie von Montag bis Sonntag von 20:14 bis 20:15 Uhr „Das ATV Wetter“ und sonntags von 13:45 bis 14:55 Uhr die Sendung „GO! - Das Motormagazin“ gezeigt. Zudem wird von Montag bis Freitag von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie am Samstag 07:00 bis 09:00 Uhr die Sendung „Teleshopping Austria“ ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA